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Fachakademie

Voraussetzungen

1. Mindestens ein mittlerer Schulabschluss und eine geeignete berufliche Vorbildung:

  • Nachweis des Sozialpädagogischen Seminars (SPS) oder
  • Nachweis des Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ),
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes 1-jähriges sozialpädagogisches Seminar oder
  • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 4 Jahren oder
    eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren und 200 Praktikumsstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung


2. Alternativ: Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und 200 Praktikumsstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

3. Ärztliches Zeugnis über die  gesundheitliche Eignung für den Erzieher*innenberuf (nicht älter als 3 Monate)

4. Erweitertes amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

5. Nachweis des Masernschutzes

Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

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