1. Mindestens ein mittlerer Schulabschluss und eine geeignete berufliche Vorbildung:
- Nachweis des Sozialpädagogischen Seminars (SPS) oder
- Nachweis des Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ),
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und ein erfolgreich abgeschlossenes 1-jähriges sozialpädagogisches Seminar oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 4 Jahren oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren und 200 Praktikumsstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung
2. Alternativ: Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und 200 Praktikumsstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
3. Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Erzieher*innenberuf (nicht älter als 3 Monate)
4. Erweitertes amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
5. Nachweis des Masernschutzes
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.