Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Voraussetzungen für die Aufnahme in die 10. Klasse:
- beendigte Vollzeitschulpflicht
- erfolgreiches Aufnahmegespräch
- Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachweisen.
- ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- erweitertes amtliches Führungszeugnis (bei Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate)
- endgültige Aufnahme nach Bestehen der Probezeit
Voraussetzungen für die Aufnahme in die 11. Klasse:
- erfolgreicher Abschluss des BGJ (10. Jahrgangsstufe) im Berufsfeld Ernährung und Versorgung
Voraussetzungen für die Aufnahme in die 12. Klasse:
- erfolgreiche Teilnahme an der staatlichen Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe 11 als Helferin/Helfer für Ernährung und Versorgung
Zu Beginn der Ausbildung erfolgt eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Unterweisung wird von der Berufsfachschule organisiert.
Es fällt eine Selbstkostenbeteiligung von ca. 15,00 € an.