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Berufsfachschule für Sozialpflege

Berufsbild

Staatlich geprüfte Sozialbetreuer*innen und Pflegefachhelfer*innen

sind befähigt
1. als qualifizierte Zweitkraft in der Alten- und Behindertenhilfe und Familienpflege mitzuarbeiten,
2. im Team mit Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und
der stationären Langzeitpflege zu arbeiten.

 

Altenhilfe/Behindertenhilfe:
Menschen aller Altersstufen in deren Alltag begleiten und betreuen

Familienpflege:
Aufgaben im Haushalt und die Betreuung von Kindern übernehmen

Ambulante Pflege/ Stationäre Akutpflege/ Stationäre Langzeitpflege:
Menschen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen betreuen und pflegen

 

Aufgabenbereiche:

  • Grundpflege, z.B.:
    • Unterstützung bei der Körperpflege und beim Kleiden
    • Beobachtung des Gesundheitszustandes von Pflegebedürftigen
    • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ausführen
  • Behandlungspflege, z.B.:
    • Kontrolle von Vitalzeichen
    • Medikamenteneingabe
    • subkutane Injektionen
    • Inhalationen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B.:
    • Bereitstellen und Austeilen von Essen
    • Kleider-  und Wäschepflege
    • Raumpflege und Desinfektion
  • Beschäftigung, z.B.:
    • Mitwirkung bei Freizeit- und Beschäftigungsmaßnahmen
    • Begleitung bei Besorgungen, Arztbesuchen usw.
    • Gesprächsführung
    • Aktivierung
    • Förderung

 
Einsatzbereiche: 

  • Behindertenwohnheime / Behindertenwerkstätten
  • Tagespflegestätten der Behindertenhilfe
  • Tagespflegestätten der Altenhilfe
  • Ambulante Altenpflege und Krankenpflege
  • Stationäre Krankenpflege
  • Seniorenheime
  • Seniorenpflegeheime
  • Privathaushalte
  • u. a.