
Daniela Rösch - Diplom Sozialpädagogin (FH)
Mobil: 0162/2643561
E-Mail:
ZUSTÄNDIGKEIT:
Berufsfachschulen für Kinderpflege, Sozialpflege, Ernährung und Versorgung, Fachakademie für Erzieher
Sprechzeiten:
Montag 08:50 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr
Freitag 08:50 – 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Katrin Erlbacher - Diplom Sozialpädagogin (FH) 

Telefon: 09661/ 877189250
Mobil: 0170/7943113
E-Mail:
ZUSTÄNDIGKEIT:
Berufsschule
Sprechzeiten:
Montag 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS):
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Jugendhilfemaßnahme des Landratsamtes Amberg-Sulzbach. JaS bietet Unterstützung und Beratung bei persönlichen, schulischen und familiären Schwierigkeiten und versucht gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung zu finden.
JaS ist ein freiwilliges, kostenfreies und vertrauliches Angebot!
Für Schülerinnen und Schüler bei…
… Schulschwierigkeiten (Konflikte mit Mitschülern, Leistungsprobleme etc.)
… persönlichen Problemen (Beziehungsschwierigkeiten, Schwangerschaft, Sucht)
… problematischen Familienangelegenheiten
… psychischen Belastungssituationen
… Verlust der Ausbildungs- oder Praktikumsstelle/Ausbildungsabbruch
… finanziellen Sorgen
… Wohnungssuche
… Bewerbungstraining
… der Vermittlung und Begleitung zu anderen Stellen
Für Eltern bei…
… Beratung in Erziehungsfragen
… schulischen und beruflichen Problemen ihrer Kinder
… der Suche nach externen Stellen
Für Lehrer bei…
… Konflikten in der Klassengemeinschaft
… der Durchführung gemeinsamer Projekte (z.B. Prävention von Gewalt/Mobbing)
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst für berufliche Schulen
Alexander Schmerbauch, StR
BSZ Sulzbach-Rosenberg
Neumarkter Straße 10
92237 Sulzbach-Rosenberg
Tel.: 0157 / 38468217
E‑Mail:
Was ist der mobile sonderpädagogische Dienst (MSD)?
- Der MSD ist ein Angebot für Schüler/-innen und deren Eltern sowie Lehrer/-innen.
- Der MSD ist zuständig für Schüler/-innen und Schüler mit Auffälligkeiten in den folgenden Entwick-lungsbereichen:

Welche Aufgaben hat der mobile sonderpädagogische Dienst (MSD)?
- Beratung von Schülern/-innen, Eltern, Lehrern/-innen, Schulleitern/-innen und Ausbildern,
- Diagnostik durch Gespräche, Beobachtungen der Schüler/-in, Screenings und informelle Verfahren, standardisierte Tests,
- Förderung - der Persönlichkeit - der Wahrnehmung - des Verhaltens im sozialen Bereich und im schulischen Lernen - der Leistungsbereitschaft - der Lernmethoden,
- Kooperation und Koordination (Jugendamt, Kinder– und Jugendpsychiatrie, Erziehungsberatung etc.),
- Fortbildung in sonderpädagogisch relevanten Bereichen.
Wichtig: Gespräche mit dem Sonderpädagogen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht!


Beratungslehrkraft
StRin Eva Mittag
S C H U L B E R A T U N G 
Was ist Schulberatung?
Schulberatung ist ein kostenloser Service der Schulen für Schüler und Eltern.
Was leistet Schulberatung?
→ Schulberatung informiert
über alle Fragen der Schullaufbahn: Einschulung und Übertritt, Wiederholung, Wechsel der Schulart oder der Ausbildungseinrichtung.
→ Schulberatung berät
zu den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang der schulischen Ausbildung: zu Leistungsschwierigkeiten ebenso wie Fragen zu der Schulordnung oder zur Vorbereitung der Berufs- oder Studienwahl.
→ Schulberatung hilft
bei der Vermittlung von weiteren Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen, bei der Klärung von Eignungsvoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, bei Verhaltensproblemen, Konflikten und in schulischen Krisensituationen.
Die Gespräche bei der Beratungslehrkraft, beim staatlichen Schulpsychologen oder an der Schulberatungsstelle unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Beratungstermine können unter

Staatlicher Schulpsychologe
Thomas Wittmann
Tel.: 0178 1661854
E-mail:

Die schulpsychologische Beratung bietet Unterstützung bei allen psychologischen Fragen wie beispielsweise:
→ Diagnostik und Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Leserechtschreibstörung, Motivationsproblemen, Arbeitsverhalten, Prüfungs- und Leistungsangst)
→ spezielle Schullaufbahnentscheidungen (z. B. besondere Förderbedürfnisse oder Begabungen)
→ bei akuten Krisen (z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression)
→ bei sozialen Schwierigkeiten (Probleme im Umgang mit Mitschülern, Lehrern oder Eltern)
→ psychische Probleme (Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten, depressive Verstimmungen usw.) Hier gilt zu beachten: Klinische Störungen werden vom Schulpsychologen selbst nicht behandelt, er dient aber als erster Ansprechpartner. Bei Bedarf wird an andere Beratungsdienste oder therapeutische Einrichtungen weitervermittelt.
→ Unterstützung des Lehrers (z. B. bei Disziplinproblemen, Konflikten mit Eltern)
Grundsätze der schulpsychologischen Arbeit:
Verschwiegenheit
Der Schulpsychologe unterliegt wie Ärzte oder andere Psychologen der Schweigepflicht. Die Inhalte aus den Beratungsgesprächen dürfen also nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn es sinnvoll erscheint und von den Ratsuchenden ausdrücklich gewünscht wird, kann natürlich z.B. mit einzelnen Lehrern des Schülers Kontakt aufgenommen werden.
Kostenfreiheit
Die schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Staates und deshalb für die Ratsuchenden absolut kostenfrei.
Freiwilligkeit
Die Ratsuchenden nehmen den schulpsychologischen Dienst freiwillig in Anspruch. Lehrkräfte können zwar einen Besuch beim Schulpsychologen empfehlen, trotzdem sind weder Schüler noch Eltern dazu verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen.



Freya Groll
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr
Was ist das?
Sie „unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule durch gruppenbezogene Prävention und wirken in
gruppenbezogener Arbeit an der Werteerziehung und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und
Schüler mit". (Art. 60 Abs. 3 Bay~EUG)
Für wen?
SMV, Klassen, einzelne Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte.
Persönliche Gespräche mit der Schulsozjalpädagogin sind streng vertraulich und unterliegen nach §203
StGB der Schweigepflicht.
